Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Energieberatungen für Wohngebäude einen Zuschuss bis zu 1.300,- € und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 1.700,- € (Stand 15.03.2021), jedoch nur bis zu 80% des Beraterhonorars.
Diese „Vor-Ort-Energieberatung“ übernehmen wir gerne auch als eigenständige Dienstleistungen, folgende weitere Beratungsleistungen sind:
- Energieausweise für Wohngebäude
- Energiegutachten als Nachweis für die KfW-Förderbank und BAFA-Zuschüsse
- Nachweise für mögliche öffentliche Förderung
Für alle energetischen Sanierungen können die Planungen und die Überwachung der Ausführung übernommen werden.
Die KfW-Förderbank gibt für die Planung, die planerische Begleitung und die Überwachung der Sanierungsmaßnahme einen Zuschuss bis zu 50%, wenn diese Sanierung durch einen Architekten oder sachverständigen Energieberater durchgeführt wird.
Für Nichtwohngebäude können bei der KfW-Förderbank günstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz beantragt werden.
Für Nichtwohngebäude (NWG) übernehmen wir folgende Dienstleistungen:
- Energieausweise nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
- Energieberatung nach den Zuschuss-Vorgaben der KfW-Förderbank, des BAFA und anderer Institutionen
- Energiegutachten als Nachweis für KfW-Bank Kredite
- Energiegutachten als Nachweis für eine öffentliche Förderung