Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Energieberatungen für Wohngebäude einen Zuschuss bis zu 1.300,- € und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 1.700,- € (Stand 15.03.2021), jedoch nur bis zu 80% des Beraterhonorars.
Diese „Vor-Ort-Energieberatung“ übernehmen wir gerne auch als eigenständige Dienstleistungen, folgende weitere Beratungsleistungen sind:
Für alle energetischen Sanierungen können die Planungen und die Überwachung der Ausführung übernommen werden.
Die KfW-Förderbank gibt für die Planung, die planerische Begleitung und die Überwachung der Sanierungsmaßnahme einen Zuschuss bis zu 50%, wenn diese Sanierung durch einen Architekten oder sachverständigen Energieberater durchgeführt wird.
Für Nichtwohngebäude können bei der KfW-Förderbank günstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz beantragt werden.
Für Nichtwohngebäude (NWG) übernehmen wir folgende Dienstleistungen: