Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Energieberatungen für Wohngebäude einen Zuschuss bis zu 1.300,- € und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 1.700,- € (Stand 15.03.2021), jedoch nur bis zu 80% des Beraterhonorars.

 

Diese „Vor-Ort-Energieberatung“ übernehmen wir gerne auch als eigenständige Dienstleistungen, folgende weitere Beratungsleistungen sind:

 

 

Für alle energetischen Sanierungen können die Planungen und die Überwachung der Ausführung übernommen werden.

Die KfW-Förderbank gibt für die Planung, die planerische Begleitung und die Überwachung der Sanierungsmaßnahme einen Zuschuss bis zu 50%, wenn diese Sanierung durch einen Architekten oder sachverständigen Energieberater durchgeführt wird.

 

Für Nichtwohngebäude können bei der KfW-Förderbank günstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz beantragt werden.

 

Für Nichtwohngebäude (NWG) übernehmen wir folgende Dienstleistungen:

 

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